Begleitetes Fahren BF17
Sie können bereits im Alter von 16,5 Jahren Ihre ersten Fahrstunden nehmen – und bereits zum 17. Geburtstag, nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung, die „Prüfungsbescheinigung“ erhalten. Mit einer autorisierten Begleitperson dürfen Sie so bereits im Alter von 17 Jahren, bevor Sie am 18. Geburtstag den „richtigen Führerschein“ erhalten, Auto fahren!
Ihr Weg zum Begleiteten Fahren ab 17 BF17
- Den Antrag für die Fahrerlaubnis für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren müssen Sie bei der Stadt Köln stellen.
- Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen.
- Die offiziellen Informationen der Stadt Köln zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren finden Sie hier.
- Die Stadt Köln verlangt die folgenden Unterlagen:
- Ihre Fahrschulanmeldung
- Ihre Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe
- Ihre Sehtestbescheinigung
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren ab 17“ , unterschrieben von Ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
- gültiges Ausweisdokument oder Ausweiskopie Ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung der Begleitperson für das Begleitete Fahren
- sowie eine Kopie vom Führerschein der Begleitpersonen für das Begleitete Fahren.
Anforderungen an die Begleitperson
Die Anforderungen an die begleitende Person hat der Gesetzgeber genau geregelt. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen
Die Grundvoraussetzungen sind:
- Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Begleitperson muss seit mind. 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im deutschen Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.